Maskenpflicht am Sitzplatz

Neue Schulmail des NRW-Schulministeriums

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert. Das teilt das NRW-Schulministerium in seiner jüngsten Schulmail mit. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

— [Thomas Kozianka]

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